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Neuen Vorschriften im Strassenverkehr

Neulenker
Eine betrifft die Inhaberinnen und Inhaber von Führerausweisen auf Probe (FAP). Statt wie bis anhin zwei Tage dauert die obligatorische Weiterausbildung neu nur noch einen Tag. Die Weiterausbildung muss innerhalb von zwölf Monaten besucht werden, nachdem der Führerausweis auf Probe erteilt wurde.
Mehr Informationen unter: 2-phasen.ch

CO2 Zielwert gesenkt
Für Personenwagen gilt neu ein Zielwert von durchschnittlich 95 Gramm CO2 pro Kilometer (zuvor waren es 130 Gramm), während Lieferwagen und leichte Sattelschlepper erstmals einen Zielwert von 147 Gramm CO2 pro Kilometer einhalten müssen.

Neue Energieetiketten
Angepasst wurde die Energieetikette für Neuwagen. Dabei wurden zum einen visuelle und inhaltliche Anpassungen vorgenommen, zum anderen wurde die Berechnungsmethodik zur realistischen Einteilung der Energieeffizienz-Kategorien in der Schweiz geändert.
Mehr Informationen unter: agvs-upsa.ch
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Artikel zur Verfügung gestellt von AutoSprintCH www.autosprint.ch

 

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