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Darauf müssen Sie bei Hagelschäden achten

Wo und wie ist das versichert?

Schäden am Auto aufgrund von sogenannten "Elementarereignissen bzw. Elementarschäden" (wie zum Beispiel Hagel) sind ein Fall für die freiwillige Teilkaskoversicherung. Die obligatorische Haftpflichtversicherung dagegen tritt bei Hagelschlag nicht ein.

Wer keine Teilkaskoversicherung hat, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Auch für ältere Fahrzeuge bis und mit dem siebten Betriebsjahr ist die Teilkaskoversicherung deshalb empfehlenswert.
 

Was muss ich sonst noch wissen?

Entdecken Sie nach dem Hagelniederschlag mehrere Lackschäden wie Kratzer am Auto, sind diese nicht auf den Hagelschlag zurückzuführen. Dieser hinterlässt grundsätzlich in der Regel Dellen.

Bei einem tatsächlichen Hagelschaden muss dieser möglichst schnell der Versicherung gemeldet werden. Diese hat das Recht, die Beulen vor der Reparatur selbst zu begutachten. Die Versicherung gibt den Umständen entsprechend Anweisungen.

Da in einer stark vom einem Hagelsturm getroffenen Region meistens mehrere Fahrzeug davon betroffen sind, organisieren die Versicherungen einen sogenannten "drive-in". Dort werden alle betroffenen Fahrzeuge an einem bestimmten Standort an 1-2 Tagen begutachtet. Sie als Autofahrer/in müssen lediglich das Fahrzeug in diesen Tagen vorbeibringen und zeigen.

Anstatt den Hagelschaden reparieren zu lassen, kann sich der Versicherte die Schadenssumme auszahlen lassen. Beachten Sie jedoch, dass die Versicherung bei einem weiteren Hagelschaden nicht den vollen Schaden übernehmen wird. Der Grund: Es kann nicht mehr eindeutig festgestellt werden, welche Beule von welchem Hagelschauer stammt.

Artikel zur Verfügung gestellt von AutoSprintCH www.autosprint.ch

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